Die Sicherung der Grabstätten der unter dem Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten stehenden Sinti und Roma, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt wurden und deren Gräber nicht vom „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“, dem sogenannten Gräbergesetz, erfasst sind, war seit langem ein Anliegen der Selbstorganisationen und Interessenvertretungen der deutschen Sinti und Roma. Innerhalb des VDSR-BW nimmt die Beratungsstelle für gleichberechtigte Teilhabe die Aufgabe wahr, den Schutz aller Gräber von Sinti und Roma, die Verfolgung im Nationalsozialismus erlitten, zu verwirklichen. Sie berät die Angehörigen der Verstorbenen, informiert über aktuelle Entwicklungen, berät und verhandelt mit Gemeinden und Städten. Die „Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma“ vom 5. Dezember 2018 sieht vor, dass Bund und Länder jeweils zur Hälfte die aus dieser Vereinbarung anfallenden Kosten tragen. Grabnutzungsberechtigte können einen Antrag auf Erstattung der Grabnutzungsgebühren ab der erstmaligen Verlängerung der Grabnutzung stellen. Die Verfolgung muss durch eine schriftliche Erklärung glaubhaft gemacht werden. Hierbei kommt der Beratungsstelle für gleichberechtigte Teilhabe des VDSR-BW eine entscheidende Rolle zu. Zur Tätigkeit der Beratungsstelle gehört es, in einem oft zeitintensiven Prozess Verfolgungsschicksale zu recherchieren (u.a. durch Anfragen bei Archiven und Gedenkstätten) bzw. durch eigene Recherchen vorliegende Akten zu ergänzen. Die Beratungsstelle pflegt enge Kontakte zu den Angehörigen und Familien. Diese werden bei ihrer Antragstellung vollumfänglich beraten und unterstützt; Mitglieder des VDSR-BW erhalten auf Wunsch auch die Antragsformulare zugesandt.
Die Sicherung der Grabstätten der unter dem Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten stehenden Sinti und Roma, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt wurden und deren Gräber nicht vom „Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“, dem sogenannten Gräbergesetz, erfasst sind, war seit langem ein Anliegen der Selbstorganisationen und Interessenvertretungen der deutschen Sinti und Roma.
Innerhalb des VDSR-BW nimmt die Beratungsstelle für gleichberechtigte Teilhabe die Aufgabe wahr, den Schutz aller Gräber von Sinti und Roma, die Verfolgung im Nationalsozialismus erlitten, zu verwirklichen. Sie berät die Angehörigen der Verstorbenen, informiert über aktuelle Entwicklungen, berät und verhandelt mit Gemeinden und Städten.
Die „Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma“ vom 5. Dezember 2018 sieht vor, dass Bund und Länder jeweils zur Hälfte die aus dieser Vereinbarung anfallenden Kosten tragen.
Grabnutzungsberechtigte können einen Antrag auf Erstattung der Grabnutzungsgebühren ab der erstmaligen Verlängerung der Grabnutzung stellen. Die Verfolgung muss durch eine schriftliche Erklärung glaubhaft gemacht werden.
Hierbei kommt der Beratungsstelle für gleichberechtigte Teilhabe des VDSR-BW eine entscheidende Rolle zu. Zur Tätigkeit der Beratungsstelle gehört es, in einem oft zeitintensiven Prozess Verfolgungsschicksale zu recherchieren (u.a. durch Anfragen bei Archiven und Gedenkstätten) bzw. durch eigene Recherchen vorliegende Akten zu ergänzen.
Die Beratungsstelle pflegt enge Kontakte zu den Angehörigen und Familien. Diese werden bei ihrer Antragstellung vollumfänglich beraten und unterstützt. Mitglieder des VDSR-BW erhalten auf Wunsch auch die Antragsformulare zugesandt.
Beratungsstelle für gleichberechtigte Teilhabe
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Kontaktmöglichkeiten
Telefon: 0621–911091-45
Fax: 0621–911091-05
eMail: beratungsstelle[at]sinti-roma.com
Telefonische Erreichbarkeit
Montag
09:00 – 12:00 Uhr | 14:00 – 16:30 Uhr
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Donnerstag
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