Die Präambel des Staatsvertrags zwischen dem Landesverband und dem Land Baden-Württemberg bringt den Zweck der Minderheitenberichte zum Ausdruck: „Sinti und Roma gehören seit mehr als 600 Jahren zur Kultur und Gesellschaft des heutigen Landes Baden-Württemberg. Sie sind eine anerkannte nationale Minderheit der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Sprache und Kultur sind durch deutsches und europäisches Recht geschützt. Die Ausgrenzung und Benachteiligung von Sinti und Roma reichen zurück bis in das Mittelalter. Die grausame Verfolgung und der Völkermord durch das nationalsozialistische Regime brachten unermessliches Leid über Sinti und Roma in unserem Land und zeitigen Folgen bis heute. Dieses Unrecht ist erst beschämend spät politisch anerkannt und noch nicht ausreichend aufgearbeitet worden. Auch der Antiziganismus ist noch immer existent und nicht überwunden.“ Im Bewusstsein dieser besonderen geschichtlichen Verantwortung gegenüber Sinti und Roma als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und geleitet von dem Wunsch und Willen, das freundschaftliche Zusammenleben zu fördern, haben das Land Baden-Württemberg und der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. 2013 und erneut 2018 einen Staatsvertrag geschlossen, der dem gemeinsamen Ziel verpflichtet ist, jeglichen Diskriminierungen von Angehörigen der Minderheit entgegenzuwirken und den gesellschaftlichen Antiziganismus wirksam zu bekämpfen sowie gemeinsam das gesellschaftliche Miteinander unter Achtung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität der Sinti und Roma kontinuierlich zu verbessern. Die Fortschritte und Herausforderungen auf diesem Gebiet werden durch den Minderheitenbericht des VDSR-BW dokumentiert, der zugleich der jährliche Tätigkeitsbericht des Landesverbands ist. Der VDSR-BW hat sich im Staatsvertrag verpflichtet, jedes Jahr der Koordinatorin oder dem Koordinator des Rats für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg diesen Minderheitenbericht vorzulegen.
Die Präambel des Staatsvertrags zwischen dem Landesverband und dem Land Baden-Württemberg bringt den Zweck der Minderheitenberichte zum Ausdruck: „Sinti und Roma gehören seit mehr als 600 Jahren zur Kultur und Gesellschaft des heutigen Landes Baden-Württemberg. Sie sind eine anerkannte nationale Minderheit der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Sprache und Kultur sind durch deutsches und europäisches Recht geschützt. Die Ausgrenzung und Benachteiligung von Sinti und Roma reichen zurück bis in das Mittelalter. Die grausame Verfolgung und der Völkermord durch das nationalsozialistische Regime brachten unermessliches Leid über Sinti und Roma in unserem Land und zeitigen Folgen bis heute. Dieses Unrecht ist erst beschämend spät politisch anerkannt und noch nicht ausreichend aufgearbeitet worden. Auch der Antiziganismus ist noch immer existent und nicht überwunden.“ Im Bewusstsein dieser besonderen geschichtlichen Verantwortung gegenüber Sinti und Roma als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und geleitet von dem Wunsch und Willen, das freundschaftliche Zusammenleben zu fördern, haben das Land Baden-Württemberg und der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg e.V. 2013 und erneut 2018 einen Staatsvertrag geschlossen, der dem gemeinsamen Ziel verpflichtet ist, jeglichen Diskriminierungen von Angehörigen der Minderheit entgegenzuwirken und den gesellschaftlichen Antiziganismus wirksam zu bekämpfen sowie gemeinsam das gesellschaftliche Miteinander unter Achtung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität der Sinti und Roma kontinuierlich zu verbessern. Die Fortschritte und Herausforderungen auf diesem Gebiet werden durch den Minderheitenbericht des VDSR-BW dokumentiert, der zugleich der jährliche Tätigkeitsbericht des Landesverbands ist. Der VDSR-BW hat sich im Staatsvertrag verpflichtet, jedes Jahr der Koordinatorin oder dem Koordinator des Rats für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma in Baden-Württemberg diesen Minderheitenbericht vorzulegen.