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Widerstand und Überleben: Alfreda Markowska, Raymond Gurême, Zilli Schmidt. Zeichnungen von Emanuel Barica. Rechteinhaber: VDSR-BW.
Widerstand und Überleben: Alfreda Markowska, Raymond Gurême, Zilli Schmidt. Zeichnungen von Emanuel Barica. Rechteinhaber: VDSR-BW.
Vor 80 Jahren – Der "Auschwitz-Erlass" vom 16. Dezember 1942
Vor 80 Jahren – Der "Auschwitz-Erlass" vom 16. Dezember 1942
Eskalation des Völkermords an den Sinti und Roma Europas
Eskalation des Völkermords an den Sinti und Roma Europas

Der Völ­ker­mord an den Sin­ti und Roma Euro­pas begann nicht erst im Dezem­ber 1942 oder Früh­jahr 1943. Der Völ­ker­mord begann vor der eige­nen Haus­tür, in der eige­nen Nach­bar­schaft, mit­ten in Deutsch­land, in Baden und Würt­tem­berg, Hes­sen und der Pfalz, im Rhein­land und in Ham­burg, im Mai 1940. Auf Wunsch der Wehr­macht wur­den die ers­ten fami­li­en­wei­sen Mas­sen­de­por­ta­tio­nen ein­ge­lei­tet. Poli­zei und Gemein­de­ver­wal­tun­gen waren die Haupt­ak­teu­re. Das Stich­wort „Hohen­a­s­perg“ mag hier im Stutt­gar­ter Raum genügen.

Die­se ers­te Depor­ta­ti­ons­wel­le war die „Gene­ral­pro­be zum Völ­ker­mord“ (Wolf­gang Benz). Im Grun­de war es sei­ne ers­te Stu­fe. Es war der Beginn einer Eska­la­ti­on von der Aus­gren­zung bis hin zur sys­te­ma­ti­schen Aus­lö­schung. Die Schwel­le zum Mas­sen­mord wur­de über­schrit­ten. 80 Pro­zent der im Mai 1940 ins „Gene­ral­gou­ver­ne­ment“, ins vom natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Deutsch­land besetz­te Polen ver­schlepp­ten knapp 3.000 Sin­ti und Roma über­leb­ten nicht. 

Mit der Aus­wei­tung des deut­schen Ver­nich­tungs­krie­ges in Euro­pa radi­ka­li­sier­te sich auch der Völ­ker­mord an den Sin­ti und Roma. 

Bis Mit­te 1942 waren schon Zehn­tau­sen­de von ihnen dem Mor­den der Deut­schen und ihrer Ver­bün­de­ten zum Opfer gefal­len. Tau­sen­de waren längst in den Kon­zen­tra­ti­ons­la­gern umge­kom­men, eini­ge Hun­dert von ihnen durch Gas ermor­det wor­den. In der Sowjet­uni­on, im Bal­ti­kum und im Gene­ral­gou­ver­ne­ment wur­den Sin­ti und Roma durch Mas­sen­er­schie­ßun­gen der SS-Ein­satz­grup­pen, der Poli­zei und der Wehr­macht ermordet. 

In Ser­bi­en, wo ab März 1942 Juden ver­gast und erschos­sen wur­den, mel­de­te der SS-Grup­pen­füh­rer Tur­ner, Lei­ter des Ver­wal­tungs­sta­bes beim deut­schen Mili­tär­be­fehls­ha­ber, am 29. August 1942: „Ser­bi­en ein­zi­ges Land, in dem Juden­fra­ge und Zigeu­ner­fra­ge gelöst.“ Sys­te­ma­ti­scher gin­gen aber im benach­bar­ten Kroa­ti­en die faschis­ti­schen Usta­scha vor. Sie erlie­ßen am 19. Mai 1942 den Befehl, alle Roma in Kroa­ti­en in das Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Jasen­o­vac zu ver­schlep­pen. Auch hier waren Sol­da­ten und Poli­zis­ten, Bür­ger­meis­ter und Nach­barn betei­ligt. Auch hier wur­den Häu­ser, Eigen­tum, Tie­re den Roma weg­ge­nom­men und an Nach­barn ver­teilt. Bis Som­mer 1942 wur­den fast alle Roma im Lager Jasen­o­vac ermordet. 

Die­se weni­gen Bei­spie­le zei­gen: Der Völ­ker­mord an den Sin­ti und Roma war ein gesamt­eu­ro­päi­sches Ver­bre­chen im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Macht­be­reich. Es gab nicht die eine Ent­schei­dung für den Völ­ker­mord, son­dern auch hier, um das Wort von Hans Momm­sen auf­zu­neh­men, eine kumu­la­ti­ve Radikalisierung.

War­um dann aber der 16. Dezem­ber 1942? Was macht die­ses Datum in der Geschich­te immer wei­te­rer Eska­la­tio­nen so bedeutend? 

Der über­wie­gen­de Teil der deut­schen Sin­ti und Roma war längst in Sam­mel­la­ger gezwun­gen wor­den. Die Ste­ri­li­sa­ti­on der meis­ten von ihnen war fak­tisch beschlos­sen. Mit dem Befehl Himm­lers vom 16. Dezem­ber 1942 wur­de jedoch eine neue Eska­la­ti­on des Mor­dens aus­ge­löst – was teil­wei­se im Wort­laut des Befehls selbst und teil­wei­se in der Hand­lungs­pra­xis der deut­schen Stel­len bei der Aus­füh­rung des Befehls begrün­det war. 

Die­ser soge­nann­te „Ausch­witz-Erlass“, der nicht im Ori­gi­nal, aber durch den „Schnell­brief“ des Reichs­kri­mi­nal­po­li­zei­amts vom 29. Janu­ar 1943 erhal­ten ist, ver­ein­heit­lich­te die Ver­fol­gung. Er mün­de­te in die Depor­ta­ti­on von etwa 22.700 Sin­ti und Roma nach Ausch­witz-Bir­ken­au, wo im Febru­ar 1943 der Lager­ab­schnitt B IIe abge­trennt und zum „Zigeu­ner­fa­mi­li­en­la­ger“ erklärt wur­de. Fast alle von ihnen wur­den ermor­det, die letz­ten bei­na­he 4.300 Über­le­ben­den am 2. August 1944. 

Die­se Sys­te­ma­ti­sie­rung der Ver­nich­tung war eine Fort­set­zung der zuvor schon prak­ti­zier­ten Depor­ta­ti­ons­po­li­tik. Die Radi­ka­li­sie­rung wur­de durch die Kon­kur­renz zwi­schen den betei­lig­ten Stel­len im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Macht­ap­pa­rat noch beför­dert. Robert Rit­ter und sei­ne Ras­se­hy­gie­ni­sches For­schungs­stel­le beim Reichs­ge­sund­heits­amt und das damit eng ver­bun­de­ne Reichs­kri­mi­nal­po­li­zei­amt sowie SS-Ahnen­er­be und die Par­tei­kanz­lei waren an die­sem Pro­zess betei­ligt, Himm­ler, Bohr­mann und Goeb­bels inter­ve­nier­ten. Es wur­den Aus­nah­men von der schon ange­ord­ne­ten „Ver­nich­tung durch Arbeit“ dis­ku­tiert. Die Rede war davon, dass „rein­ras­si­ge Zigeu­ner“ womög­lich in ein „Reser­vat“ im Gene­ral­gou­ver­ne­ment gebracht wer­den oder auch in einer Art „indi­scher Legi­on“ kämp­fen könn­ten. Der schein­lo­gi­sche, bin­nen­ra­tio­na­le Irr­sinn, die Absur­di­tät des NS-Ras­sen­ideo­lo­gie zeig­te sich in die­sen im Sep­tem­ber 1942 ein­set­zen­den Aus­ein­an­der­set­zun­gen deutlich. 

Der Himm­ler-Befehl vom 16. Dezem­ber 1942 ent­schied zuvor umstrit­te­ne Fra­gen. „Rein­ras­si­ge“ Sin­ti und „sozi­al ange­pass­te“ Sinti-„Mischlinge“ soll­ten dem­nach von der Depor­ta­ti­on nach Ausch­witz aus­ge­nom­men wer­den, alle ande­ren waren in einer Akti­on von weni­gen Wochen in das Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Ausch­witz zu ver­schlep­pen. Die For­mu­lie­rung Himm­lers bzw. des Reichs­kri­mi­nal­po­li­zei­amts für die Opfer lau­te­te: „Zigeu­ner­mi­sch­lin­ge, Rom-Zigeu­ner und nicht deutsch­blü­ti­ge Ange­hö­ri­ge zigeu­ne­ri­scher Sip­pen bal­ka­ni­scher Her­kunft“ oder in Kurz­fas­sung „zigeu­ne­ri­sche Personen“. 

Die nach dem 16. Dezem­ber ent­bren­nen­de, detail­rei­che Debat­te dar­über, wer in der nicht so ein­deu­ti­gen Rea­li­tät als „rein­ras­sig“ oder „sozi­al ange­passt“ zu gel­ten habe, will ich uns nicht nur aus Zeit­grün­den erspa­ren. Zil­li Schmidt, die uns am 21. Okto­ber mit 98 Jah­ren ver­las­sen hat, wur­de 1955 vom Ent­schä­di­gungs­amt noch geprüft, ob sie wirk­lich „rein­ras­si­ge Lal­le­ri-Zigeu­ne­rin“ war, sie wäre dann doch gar nicht nach Ausch­witz gekommen. 

Kri­mi­nal­po­li­zei, Krei­se und Kom­mu­nen nutz­ten den Ausch­witz-Erlass, um mög­lichst alle Sin­ti und Roma los­zu­wer­den – so muss man es sagen. Den Kri­mi­nal­po­li­zei­stel­len und ‑leit­stel­len oblag letzt­lich die Ent­schei­dung, die sog. „sozi­al ange­pass­ten“ „Misch­lin­ge“ zu benen­nen, die von den Depor­ta­tio­nen aus­zu­neh­men waren. Der Ermes­sens­spiel­raum der Poli­zei war gewal­tig, wie die Abschnit­te II.4. und IV.8. des „Schnell­brie­fes“ zei­gen. Und er wur­de zur Ver­haf­tung und Ver­schlep­pung genutzt und mach­te auch vor den in Nazi-Logik „Rein­ras­si­gen“ nicht halt, die zumeist eben­falls depor­tiert wur­den. Das ent­sprach der vom RKPA ver­folg­ten Logik der „vor­beu­gen­den Ver­bre­chens­be­kämp­fung“ durch Lager­haft: Die Depor­ta­ti­on ins Lager war in die­ser Logik Ste­ri­li­sie­rung und Zwangs­ar­beit vorzuziehen. 

Auch vie­le Städ­te und Krei­se woll­ten „zigeu­ner­frei“ sein und Behör­den sich dabei her­vor­tun. Sie nutz­ten dafür ihre Spiel­räu­me und ent­fal­te­ten eige­ne Initia­ti­ve. Von den Aus­nah­me­re­ge­lun­gen wur­de nur sel­ten Gebrauch gemacht, auch wenn es ver­ein­zelt die­se Aus­nah­men gab, etwa für Skla­ven­ar­bei­ter in Rüs­tungs­be­trie­ben. Es wur­de sogar der Wort­laut des Himm­ler-Befehls igno­riert, etwa bei der Ver­haf­tung aus­län­di­scher Staatsangehöriger. 

Das von den Nazi-Stel­len gewähl­te Kri­te­ri­um der sozia­len Ange­passt­heit schütz­te nicht vor der Depor­ta­ti­on. Vete­ra­nen des Ers­ten Welt­krie­ges, Haus­ei­gen­tü­mer, Spen­der an Volks­wohl­fahrt und Win­ter­hilfs­werk, Ste­no­ty­pis­tin­nen, Arbei­ter der Orga­ni­sa­ti­on Todt, Stu­den­ten an Kon­ser­va­to­ri­en und Hun­der­te akti­ver Sol­da­ten – oft auf Front­ur­laub, etli­che Trä­ger des Eiser­nen Kreu­zes – waren unter den Depor­tier­ten, auch ein wohl­ha­ben­der Geschäfts­mann, dem es offen­bar gelun­gen war, NSDAP-Par­tei­ge­nos­se zu wer­den, und eine Stu­den­tin, die auch BDM-Füh­re­rin war, bei­de wohl kei­ne Ein­zel­fäl­le. Aber selbst die­se Über­an­pas­sung ret­te­te sie nicht. Ihr Eigen­tum – auch das ist im „Ausch­witz-Erlass“ zu lesen – fiel an den Staat und wur­de zumeist öffent­lich und für alle ver­stei­gert (Abschnitt IV.). 

Schutz erhiel­ten sie von nie­mand. Auch nicht von der Insti­tu­ti­on, von der sie ihn selbst häu­fig erba­ten, der Katho­li­schen Kirche. 

Die gro­ße Wel­le der März­de­por­ta­tio­nen nach Ausch­witz, deren 80. Jah­res­tag wir im kom­men­den Jahr bege­hen und an deren Vor­ge­schich­te wir heu­te Abend erin­nern, wur­de durch den Himm­ler-Befehl vom 16. Dezem­ber 1942 in Gang gesetzt. Aus unko­or­di­nier­ten Mord­ak­tio­nen gegen vie­le Zehn­tau­sen­de an unter­schied­li­chen Schau­plät­zen in ganz Euro­pa wur­de die Ver­nich­tungs­ma­schi­ne­rie des Völkermords. 

Ob Stutt­gart, Ravens­burg oder ande­re Orte in unse­rem Land – spä­tes­tens mit die­sen Depor­ta­tio­nen ende­te das gemein­sa­me Leben von Deut­schen, die Sin­ti oder Roma waren, und Deut­schen, die kei­ne Sin­ti oder Roma waren. 

Das wird oft über­se­hen: Es wur­den Men­schen ermor­det – und mit ihnen wur­de auch ihre indi­vi­du­el­le Geschich­te aus­ge­löscht, sie wur­den aus dem Gedächt­nis der Nati­on getilgt, zu der sie sich zuge­hö­rig fühl­ten – was auch in ande­ren Län­dern, etwa in Rumä­ni­en, der Fall war. Der Respekt vor die­sen indi­vi­du­el­len Geschich­ten von Men­schen gebie­tet es, ihr Leben nicht in einer Kon­ti­nui­tät der Ver­fol­gungs­ge­schich­te unsicht­bar zu machen. 

Die Geschich­te vor 1933 kann­te Aus­gren­zung, Ver­fol­gung, sogar Mord. Aber sie war offen. Sin­ti und Roma hat­ten Hand­lungs­mög­lich­kei­ten, die sie ergrif­fen, sie gestal­te­ten die Gesell­schaf­ten mit, die sie an den Rand zu drän­gen ver­such­ten. Selbst ein jun­ger Schü­ler wie Rein­hard Flo­ri­an emp­fand das Erleb­nis einer tie­fen Zäsur:

Bei sei­ner Ein­schu­lung 1929 „schien die Welt noch in Ord­nung […] Wir hat­ten kei­ne beson­de­ren Schwie­rig­kei­ten […] Wir wur­den behan­delt wie alle Deut­schen“. Auch „in den ers­ten Jah­ren nach 1933 […] ging es noch, aber etwa zwei Jah­re spä­ter began­nen dann die Ver­fol­gungs­ak­te […] 1935, da war ich zwölf Jah­re alt, begann die Aus­gren­zung in der Schule“

Und Zil­li Schmidt konn­te noch 1939 die Volks­schu­le been­den, sie hat­ten Freun­de oder wenigs­tens gute Bekann­te unter den Nicht-Sin­ti, ihr Vater glaub­te immer noch: „Der Hit­ler bringt doch nur die Ver­bre­cher weg.“ Bis er schließ­lich doch im Som­mer 1939 mit sei­ner Fami­lie zu flie­hen versuchte. 

Der Zivi­li­sa­ti­ons­bruch war auch ein Kontinuitätsbruch. 

Vom frü­he­ren Leben sind oft nur Fotos als Frag­men­te geblieben. 

Von 1933 an wur­de indi­vi­du­el­le Hand­lungs­mög­lich­kei­ten für die Ver­folg­ten immer gerin­ger. Aus Anti­zi­ga­nis­mus als sozia­ler Rea­li­tät wur­de Anti­zi­ga­nis­mus als ein Staats­ziel. Die Ver­fol­gung eska­lier­te schritt­wei­se, von der schon 1933 ein­set­zen­de Aus­gren­zung und Miss­hand­lung per Gesetz, dem Aus­schluss aus der sog. „Volks­ge­mein­schaft“ über die völ­li­ge Ver­drän­gung aus dem Stadt­bild und die Kon­zen­tra­ti­on in kom­mu­na­len Lagern seit 1935, die Über­wa­chung und Ent­rech­tung durch den „poli­zei­lich-wis­sen­schaft­li­chen Komplex“. 

Ab Ende 1937 konn­te die Kri­mi­nal­po­li­zei jeder­zeit Men­schen, die sie für „Zigeu­ner“ hielt, ohne Ein­spruchs- oder Kon­troll­mög­lich­keit in Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger ver­schlep­pen. 1938 wur­de die „Reichs­zen­tra­le zur Bekämp­fung des Zigeu­ner­un­we­sens“ gegrün­det, die auf bestehen­der Poli­zei­ar­beit und seit Ende des 19. Jahr­hun­derts gesam­mel­tem Poli­zei­wis­sen auf­bau­te. Ende 1938 wur­de ein frü­he­rer Erlass Himm­lers für den wei­te­ren Ver­fol­gungs­pro­zess bedeut­sam. Dar­in ist von der „end­gül­ti­gen Lösung der Zigeu­ner­fra­ge“ die Rede. 1939 erfolg­te die soge­nann­te „Fest­set­zung“, 1940 die ers­te Depor­ta­ti­ons­wel­le, am hell­lich­ten Tage, vor aller Augen

Aber selbst wäh­rend des Völ­ker­mords, selbst in Ausch­witz kämpf­ten die ver­folg­ten, gequäl­ten und ermor­de­ten Sin­ti und Roma für ihre Wür­de und für ihre Liebs­ten, sie ret­te­ten Ange­hö­ri­ge und ande­re, die in Not waren, wie Zil­li, die immer wie­der ihren Ver­fol­gern ent­kam, aber die Ermor­dung ihrer Toch­ter nicht ver­hin­dern konn­te, oder Alf­re­da Mar­kows­ka, deren Geschich­te als Ret­te­rin zahl­rei­cher jüdi­scher und Roma-Kin­der erst weni­ge Jah­re bekannt ist. 

Sie haben Wider­stand geleis­tet, über­lebt, ihre Mör­der besiegt, neu­es Leben begründet. 

Der Völ­ker­mord hat die Geschich­te der Sin­ti und Roma nicht völ­lig zer­stö­ren kön­nen, auch wenn wir die­se Geschich­te erst wie­der unter Schmer­zen in das gemein­sa­me Gedächt­nis ein­ar­bei­ten müs­sen. Es ist eine Geschich­te, die aus vie­len, ganz unter­schied­li­chen Bio­gra­phien besteht. Und dar­um ist es so pas­send an die­sem Abend, dass die Viel­falt in der Gegen­wart wie­der auf­ge­nom­men wird und wir nicht nur auf den Völ­ker­mord bli­cken und auch nicht auf die so lan­ge ver­wei­ger­te Aner­ken­nung und Erin­ne­rung – das wäre mehr als ein eige­ner Vor­trag –, son­dern auch das Leben von Sin­ti und Roma, so viel­fäl­tig und indi­vi­du­ell, wie es ist, kennenlernen. 

Vor­trag von Dr. Tim Mül­ler, Wis­sen­schaft­li­cher Lei­ter des VDSR-BW, am 16. Dezem­ber 2022 im Erin­ne­rungs­ort Hotel Sil­ber, Stutt­gart im Rah­men einer Koope­ra­ti­ons­ver­an­stal­tung mit: Haus der Geschich­te Baden-Würt­tem­berg, Initia­ti­ve Lern- und Gedenk­ort Hotel Sil­ber e. V., Arbeits­kreis Sinti/Roma und Kir­chen in Baden-Würt­tem­berg, Dienst für Mis­si­on, Öku­me­ne und Ent­wick­lung der Evan­ge­li­schen Lan­des­kir­che in Würt­tem­berg (DIMOE).

Beitrag erstellt am 16.12.2022

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